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Wörtl. das Bezeichnende; im Unterschied zum Bezeichneten, und zwar sowohl zur bezeichneten Bedeutung (Signifikat) als auch zum bezeichneten Gegenstand bzw. Referenten ( Referenz), die sinnlich (zumeist optisch oder akustisch) wahrnehmbare Seite eines Zeichens. Z.B die hörbare Laut oder sichtbare Buchstabenfolge "Frau" im Unterschied zu den Bedeutungskomponenten von "Frau": "menschlich" (im Gegensatz zu "Weibchen"), "weiblich" (im Gegensatz zu "Mann"), "erwachsen" (im Gegensatz zu "Mädchen"). Davon unterschieden werden weiterhin die realen Personen, auf die sich "Frau" bezieht (Referenten). Der Signifikant ist also die Materialität eines Zeichens, die es ermöglicht, das Zeichen sinnlich wahrzunehmen und von anderen Zeichen zu unterscheiden. (red)
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Aktualisiert am 2007-12-26 16:14:55 |
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