Braucht die Germanistik einen Ethikkodex?

An den Deutschen Germanistenverband

Von Sabine KolochRSS-Newsfeed neuer Artikel von Sabine Koloch

 

Wissen spricht, aber Weisheit hört zu.
Jimi Hendrix

Für B. und E.

Inhalt

1. Der Anstoß: Die „Ethischen Leitlinien der Gesellschaft für Informatik e. V.“
2. Ein weiterer Musterfall: Der „Ethik-Kodex“ des Fach- und des Berufsverbandes der Soziolog*innen
3. Der Historiker*innen-Workshop „Horizonte angewandter (Wissenschafts-)Ethik“
4. Argumente für einen fachwissenschaftlichen Ethikkodex
5. Zu den Grenzen von Ethikkodizes
6. Prognose
Anmerkungen

Mit Ethikkodizes kann im günstigsten Falle maßgeschneidert auf permanente oder periodisch wiederkehrende Probleme, Interessenkonflikte und Bedürfnislagen reagiert werden. Ethikkodizes für den wissenschaftlichen Gebrauch setzen mehrheitsfähige fachwissenschaftliche Identität und Problem-/Unrechtsbewusstsein voraus. Ihren fällt die Aufgabe zu, handlungsorientierend und befriedend und zugleich identitätsstiftend und integrationsfördernd zu wirken.

Die Germanistik stand vor 1933 in Verbindung mit völkisch-nationalistischen Ideologien (Deutschtum, angeblich nationale oder stammesmäßige Charaktereigenschaften, Kampf, Kriegsverherrlichung) und spielte dadurch dem NS-Regime in die Hände. Wo steht dieses Fach 75 Jahre nach Kriegsende? Wer bestimmt die Standards und wer die „Marschrichtung“? Berührt das Thema Ethikkodifizierung im Fach Germanistik einen tabuisierten Bereich?[1]

1. Der Anstoß: Die „Ethischen Leitlinien der Gesellschaft für Informatik e. V.“

Die Corona-Pandemie war bereits in aller Munde, als ich mich mit Rudolf Weber, Informatiker und Vorsitzender des von ihm mitgegründeten Informatik- und Netzwerkvereins, zu einer Tasse heiße Schokolade verabredete. Wir sprachen über seine Arbeit, meine verschwindend geringen Informatikkenntnisse[2] und vor allem über die von Weber konzipierte und programmierte Informatik-Website. Ich war angenehm überrascht, auf infnet.verein.de in der Abteilung „Grundlagen“ den Unterpunkt „Ethik in der Informatik“ vorzufinden, dem zu entnehmen ist, dass die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) (https://gi.de/) für sich und ihre Mitglieder einen Ethikkodex erarbeitet hat (die erste Fassung wurde 1994 verabschiedet und 2004 überarbeitet, die Neufassung stammt aus dem Jahr 2018).

Nach dem freundschaftlichen Treffen ging ich das auf den Ausbildungs- und Berufsalltag von Informatiker*innen abgestimmte Ethikdokument Punkt für Punkt durch und war vom Erarbeiteten mehr als angenehm überrascht, insbesondere auch von der

Präambel

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) will mit diesen Leitlinien bewirken, dass berufsethische oder moralische Konflikte Gegenstand gemeinsamen Nachdenkens und Handelns werden. Die Leitlinien sollen den GI-Mitgliedern und darüber hinaus allen Menschen, die IT-Systeme entwerfen, herstellen, betreiben oder verwenden, eine Orientierung bieten.

Die vorliegenden Leitlinien sind Ausdruck des Willens der GI-Mitglieder, ihr Handeln an den Werten auszurichten, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu Grunde liegen.

Die GI und ihre Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Leitlinien. Sie wirken auch außerhalb der GI darauf hin, dass diese im öffentlichen Diskurs Beachtung finden.

Die GI-Mitglieder fühlen sich insbesondere dazu verpflichtet, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Wenn staatliche, soziale oder private Normen im Widerspruch zu diesen Werten stehen, muss dies von den GI-Mitgliedern thematisiert werden.

Die GI-Mitglieder setzen sich dafür ein, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme durch ihr Handeln zu befördern.

Die GI-Mitglieder treten dafür ein, dass Organisationsstrukturen frei von Diskriminierung sind, und berücksichtigen bei Entwurf, Herstellung, Betrieb und Verwendung von IT-Systemen die unterschiedlichen Bedürfnisse und die Diversität der Menschen.

Die GI-Mitglieder wollen den Diskurs über ethische und moralische Fragen ihres individuellen und institutionellen Handelns mit der Öffentlichkeit aufnehmen und Aufklärung leisten. In einer vernetzten Welt ist es notwendig, Handlungsalternativen im Hinblick auf ihre absehbaren Wirkungen und möglichen Folgen interdisziplinär zu thematisieren. Hier ist jedes Mitglied gefordert.

Der offene Charakter der nachfolgenden Artikel macht deutlich, dass es keine abschließenden Handlungsanweisungen oder starren Regelwerke für moralisch gebotenes Handeln geben kann.

Die 12 Artikel passen auf anderthalb DIN-A4-Seiten und tragen folgende Überschriften: 1. Fachkompetenz, 2. Sachkompetenz und kommunikative Kompetenz, 3. Juristische Kompetenz, 4. Urteilsfähigkeit, 5. Arbeitsbedingungen, 6. Organisationsstrukturen, 7. Lehren und Lernen, 8. Forschung, 9. Zivilcourage, 10. Soziale Verantwortung, 11. Ermöglichung der Selbstbestimmung, 12. Die Gesellschaft für Informatik. Dass eine Informatikfachvertretung für „Zivilcourage“ und „soziale Verantwortung“ eintritt, bringt mich ins Staunen. Hervorhebenswert auch das in Artikel 2 artikulierte Lernziel „kommunikative Kompetenz“, zumal der Erwerb dieser Fähigkeit ans Innerste der in „Schulen, Hochschulen, Fortbildungsstätten und Forschungseinrichtungen beruflich tätigen Germanistinnen und Germanisten“[3] rührt. In Artikel 8 beeindrucken mich die normativen Aussagen zum Thema „Kritik“, auch wenn mir die Formulierungen „berechtigte Kritik“ bzw. „fundierte Kritik“ plausibler erscheinen:

Art. 8 Forschung

Das GI-Mitglied, das auf dem Gebiet der Informatik forscht, hält im Forschungsprozess die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis ein. Dazu gehören insbesondere die Offenheit und Transparenz im Umgang mit Kritik und Interessenkonflikten, die Fähigkeit zur Äußerung und Akzeptanz von Kritik sowie die Bereitschaft, die Auswirkungen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit im Forschungsprozess zu thematisieren. Wissenschaftliche Forschung stößt an Grenzen. Diese müssen verständlich gemacht werden.

Gemessen an den Anstrengungen der Gesellschaft für Informatik um Klärung von juristisch-ethischen Grundsatzfragen mit dem Ziel, mehr Verantwortungsbewusstsein und eine klarere Handlungsorientierung zu ermöglichen[4], nehmen sich die „ethikkodexfreien“ Interessenvertretungen Deutsche Gesellschaft für Germanistik (DGV) und Deutscher Philologenverband e. V. (DPhV) ein gutes Stück rückwärtsgewandt aus, erst recht angesichts der Fridays-for-Future-Bewegung, die mit deutlichen Worten von der älteren Generation Verantwortungsübernahme einfordert. Wie kann es sein, frage ich mich betroffen, dass eine Vereinigung wie die Gesellschaft für Informatik konkrete Zielvorstellungen formuliert, die berufsethischer Reflexion und einer Integritäts- und Verantwortungskultur den Boden bereiten, der Deutsche Germanistenverband aber nicht? Stellt der in der Germanistik verbreitete Karrierismus (in dem Wort „Karrierismus“ ist laut Dudenredaktion das rücksichtslose Streben nach Erfolg, nach einer schnellen Karriere enthalten) die Antwort auf die Frage nach der Zukunftsvision dieses Faches dar?[5] Folgt ethisch gesprochen auf die Mitschuld der Germanistik[6] in der NS-Zeit[7] die Mitschuld der Fachgemeinschaft an der Entsolidarisierung der Germanist*innen, die unter dem Einfluss von Konkurrenz und Egoismus stehend, das „Erfolgsmodell“ Karrierismus als angebracht und vorteilhaft ansehen, ohne den Reproduktionsmechanismus dieses Modells und dessen Auswirkungen und Folgen für den Zusammenhalt und die Handlungsfähigkeit der Community sowie das Image und die Außenwirkung des Faches auch nur einigermaßen realistisch mitzudenken?

Egoismus in professionellen Kontexten reproduziert sich nach dem Muster „Gleiches zieht Gleiches an“, und Egoist*innen suchen sich mit unfairen, wenn nicht gar brutalen Mitteln derer zu entledigen, die Egoismus als „berufsunwürdiges Verhalten“ einstufen und verurteilen. Darf im Fach Germanistik nicht offen über Moralverdrängung, Mobbing und andere Formen von Gewalt[8], Machtmissbrauch[9], Abschottungstendenzen[10], Privilegienwirtschaft, „Erfolgssimulation, Wissenschaftslenkung und kontraproduktive Ausleseprozesse“[11] gesprochen werden, weil dann die Egoismus- und Glaubwürdigkeitsproblematik[12] ganz weit oben auf die Agenda gesetzt werden müsste?

Die Fridays-for-Future-Generation muss auf der Grundlage von unbeschränktem Gemeinsinn, koordiniertem Handeln und sozialer Kompetenz zusammenstehen, um die Menschheitsprobleme in den Griff zu bekommen. Was die Fridays-for-Future-Bewegung mit Sicherheit nicht braucht, sind Steine, die man ihr in den Weg legt. Personen und Strukturen, die karrieristischen Opportunismus und „die Kunst, ein Egoist zu sein“[13], belohnen und hierdurch aufwerten und hoffähig machen, stellen für diese Generation bleischwere Bürden dar, ein Erbe, auf das sie nicht stolz sein können. Und die Germanistik bleibt außen vor und will von all dem nichts wissen bzw. gewusst haben?

2. Ein weiterer Musterfall: Der „Ethik-Kodex“ des Fach- und des Berufsverbandes der Soziolog*innen

Der aktuell gültige „Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS)“ trat nach seiner Verabschiedung am 10.6.2017 und der Veröffentlichung in den jeweiligen Verbandszeitschriften in Kraft (https://soziologie.de/ethik).[14] Er benennt die Grundlagen, auf denen die Arbeit der Ethik-Kommission der DGS und des BDS fußt.[15] Es war der Soziologe Dirk Kaesler, der im Rahmen der DGS die Initiative für die Vorbereitung und Verabschiedung eines Ethikkodex für die deutsche Soziologie ergriff. Durch den damaligen Vorsitzenden Wolfgang Zapf mit dieser Aufgabe beauftragt, leitete Kaesler in den Jahren 1989–1992 eine Kommission, der die Soziologen Christel Hopf, Siegfried Lamnek, Hansgünter Meyer und Bernhard Schäfers angehörten.[16] Der 1992 in Kraft getretene gemeinsame Ethik-Kodex wurde 2017 aktualisiert und umfasst dreieinhalb DIN-A4-Seiten.

Auf die Frage, warum er einen Ethikkodex für notwendig erachtete, antwortete mir Dirk Kaesler per E-Mail am 19.6.2020:

Es war eine DGS-Tagung, auf der ein Kollege sehr anschaulich davon berichtete, dass ihm als Wissenschaftler am „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, sehr große Probleme durch die durchgehende Bevormundung durch politische Einwirkungen bereitet werden. Es ging, so glaube ich mich zu erinnern, schon mit der Definition von „Arbeitslosigkeit“ los. Nicht er und seine ebenfalls empirisch forschenden Kolleginnen und Kollegen durften diese Definition bestimmen, sondern die politischen Gremien, bis zur Bundesregierung.

Ich erinnere mich jedenfalls daran, dass ich – als immer nur universitär forschender Wissenschaftler – empört war. Aber noch empörter war ich, als mir viele Teilnehmende an dieser Tagung klarzumachen versuchten, dass das eben die ganz „normale“ Situation in der „angewandten Forschung“, der „Auftragsforschung“ sei.

Meine Empörung führte dazu, dass ich mich an den damaligen DGS-Vorsitzenden Wolfgang Zapf wandte und ihm vorschlug, dass wir einen Ethik-Kodex brauchen, der Kolleginnen und Kollegen ein Instrument in die Hand gibt, mit dem sie sich gegen derartige Eingriffe in ihr wissenschaftliches Arbeiten wehren können. So dass sie ihrem „Auftraggeber“ sagen können: „Ich bin ein Mitglied der DGS, darum muss ich mich an unseren Ethik-Kodex halten. Und darum lasse ich mir von nichtwissenschaftlichen Gremien oder Personen keine Vorschriften über meine wissenschaftliche Arbeit machen. Selbst wenn es mein Dienstherr oder mein Auftraggeber ist.“

Diese Vorstellung mochte zwar ein wenig naiv erscheinen, sie führte jedenfalls dazu, dass ich eine Kommission zusammenstellen durfte, die einen Entwurf eines solchen Ethik-Kodex vorlegen sollte. Ich entwarf einen Text, der sich an dem „Code of Ethics“ der „American Sociological Association“ orientierte. In mehreren Sitzungen an den jeweiligen Dienstorten der Kommissionsmitglieder diskutierten wir unterschiedliche Fassungen. Ich selbst als nicht-empirisch forschender Soziologe an einer staatlichen Universität musste selbstverständlich die Anregungen und Erwartungen der empirisch forschenden Kolleginnen und Kollegen in die diversen Fassungen einarbeiten. Zudem galt es, die Vorstellungen des BDS mit in den Kodex einzuarbeiten, denn den Mitgliedern dieser sehr anders orientierten Organisation als der DGS war es ebenfalls ein großes Anliegen eine solche Grundlage für ihre wissenschaftliche Arbeit zu haben. Am Ende der jahrelangen Treffen und Diskussionen und zahlreichen Fassungen wurde der Ethikkodex für DGS und BDS im Jahr 1992 verabschiedet.

Auch die kodifizierten Grundsätze und Zielsetzungen der Soziolog*innen werden mit einer Präambel eingeleitet. Die Ethikleitlinien selbst gliedern sich in fünf römisch nummerierte Abschnitte:

I. Soziologische Praxis
§ 1 Integrität und Objektivität
§ 2 Rechte der Probandinnen und Probanden
II. Publikationen
III. Begutachtung
IV. Der berufliche Umgang mit Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kolleginnen und Kollegen
V. Inkrafttreten

Es sind vor allem drei Richtungsentscheidungen, die mir Zustimmung und Respekt abfordern: Punkt 7 in Abschnitt I. § 1, welcher Schutz vor Missbrauch bieten soll[17], das nahezu mustergültige Antidiskriminierungsgebot[18] und die Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, die Vereinbarkeit des Berufs mit der Wahrnehmung von Pflege- und Betreuungsaufgaben zu fördern.

Man wollte sich, wie die Einrichtung einer gemeinsamen Ethikkommission zeigt, nicht mit Lippenbekenntnissen zufrieden geben. Bei Verstößen gegen den Ethikkodex verfügt diese Kommission, die sich eine eigene Satzung gegeben hat, über Sanktionsmaßnahmen, die von einem öffentlichen Tadel in den Fachzeitschriften der Verbände bis zum Verbandsausschluss reichen. So wurde aus einer Instanz ein scharfes Schwert und aus reinen Absichtserklärungen ein pragmatischer Text.

Der aus dem Jahr 2010 stammende „Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)“ lehnt sich in weiten Teilen an die kodifizierte Ethik des Fach- und des Berufsverbands der Soziolog*innen an. Was hier ins Auge springt: „Verantwortung“ und Ableitungen oder verwandte Begriffe wie „Mitverantwortung“, „Verantwortlichkeiten“, „verantworten“, „verantwortungsvoll“ kommen in diesem Ethikdokument verglichen mit dem der Soziolog*innen doppelt so häufig vor.

3. Der Historiker*innen-Workshop „Horizonte angewandter (Wissenschafts-)Ethik“

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) geht mit sich über einen Ethikkodex[19] für die Geschichtswissenschaften zu Rate.[20] Im Rahmen seines Vortrags über „Horizonte angewandter (Wissenschafts-)Ethik“, gehalten 2015 auf dem Potsdamer Workshop „Ethische Problemlagen historischer Arbeit“ der AG „Angewandte Geschichte / Public History“ im VHD, trennt Thomas Reydon zwischen einer wissenschaftsinternen (gutes Handwerk) und einer wissenschaftsexternen Verantwortung (Schadensvermeidung, Verantwortung gegenüber der Menschheit) und spricht geschichtswissenschaftlicher Ethik nur dann einen Sinn und Nutzen zu, wenn das Orientierungswissen aus Einzelfällen abgeleitet wird.

Dazu zwei Einwände: Auch publizierte und unpublizierte wissenschaftliche Aussagen können, wenn sie Wesentliches verschweigen, verdrehen oder verfälschen, wissenschaftsintern schädigen, beleidigen, verletzen. Darüber hinaus störe ich mich an dem Begriff „Einzelfälle“. Es sind in der Regel Streitigkeiten, Beschwerden, Kritik, Schadensfälle, strittige Probleme, die im Mittelpunkt von Debatten über fachwissenschaftliche Ethikkodizes stehen.

4. Argumente für einen fachwissenschaftlichen Ethikkodex

Einen fachwissenschaftlichen Ethikkodex anzuregen und gemeinschaftlich auszuarbeiten, ist Ausdruck verantwortungsbewussten Handelns in wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive.

Laut Präambel des Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft dient dieser dazu, für ethische Probleme in Theorie und Praxis der Erziehungswissenschaft zu sensibilisieren und die Mitglieder der DGfE zu ermutigen, ihr eigenes berufliches Handeln kritisch zu reflektieren.

Zu den zentralen Aufgaben von fachwissenschaftlichen Ethikkodizes gehören Missbrauchsprävention[21], Opferhilfe und Opferschutz („Jedes Opfer ist eines zu viel“). Opferhilfe und Opferschutz[22] implizieren, dass missbräuchliches Verhalten nicht verharmlost, nicht kaschiert und auch nicht ins Gegenteil verkehrt wird (Opferbeschuldigung, Täter-Opfer-Umkehr). Die Distanzierung von Praktiken, die im Ergebnis auf aktiven Täter*innenschutz hinauslaufen, hat sich in der Sprache widerzuspiegeln. Ein sexueller Übergriff gemäß § 177 Abs.1 StGB ist nicht bloß ein Vertrauensbruch und eine Grenzverletzung, sondern ein Straftatbestand, und wer für die Betreuung einer Dissertation verantwortlich zeichnet, die Betreuung selbst dann aber wie eine Privatangelegenheit des Promovenden handhabt, zeigt damit nicht nur, wie bequem oder unzuverlässig er/sie ist, sondern er/sie verletzt die Rechtspflicht zur Arbeitsleistung und macht eine in der Hierarchie unter ihm/ihr stehende Person zum Opfer seiner/ihrer Willkür und Respektlosigkeit. Willkür wiederum ist schweres Unrecht.[23] Anderes Beispiel. Hochschullehrer*innen, die in der Lehre so verfahren, dass sie Schüler*innen, die ihre Überzeugungen, Vorlieben und Forschungsinteressen teilen und ihnen Zustimmung oder Bewunderung signalisieren, eine bevorzugte Stellung einräumen, handeln nicht etwa menschlich-allzumenschlich, sondern sie unterminieren den Grundsatz der Chancengleichheit.[24] Dasselbe gilt für Student*innen oder Nachwuchswissenschaftler*innen, die bei Hochschullehrer*innen negative Gefühle wie Enttäuschung und Wut, Neid und Missgunst auslösen und infolgedessen von ihnen überzogen kritisiert, verächtlich behandelt, durch schlechtere Benotung gemaßregelt und gedemütigt, zum Aggressionsventil gemacht, schamlos ausgenutzt, im beruflichen Fortkommen behindert und/oder verraten und fallengelassen werden.

Die Ausformulierung gemeinsamer Werte und Zielvorstellungen kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Klarheit, Transparenz und Fairness und zu wechselseitigem Vertrauen leisten. Sie kann ein statusgruppenübergreifendes Wir-Gefühl erzeugen und die Qualität der Kommunikation unter den Angehörigen einer Fachgemeinschaft auf ein höheres Niveau heben.

Mit fachwissenschaftlichen Ethikkodizes kann, wie eingangs bereits erwähnt wurde, maßgeschneidert auf permanente oder periodisch wiederkehrende Probleme, Interessenkonflikte und Bedürfnislagen reagiert werden.

Letzteren Gedanken will ich konkreter ausführen. Missständen kann nur dann glaubhaft vorgebeugt werden, wenn zu diesem Problemkomplex ein Gesamtkonzept vorliegt. Meine folgenden Textpassagen mit Entwurfscharakter dienen der Veranschaulichung dessen, was damit gemeint ist:

Studierende und der wissenschaftliche Nachwuchs sind in asymmetrischen Machtbeziehungen, wie sie in professionellen Kontexten häufig gegeben sind, Schutzbefohlene. Als solche haben sie, wenn sie sich missbraucht fühlen, Anspruch auf Schutzräume, rechtliche Beratung und psychologische Begleitung. Sich als Opfer fühlende Personen, die sich an die eigens dafür eingerichtete Stelle X wenden, dürfen deswegen keine Benachteiligungen erfahren.[25]

In der Ausbildung sind in dieser Hinsicht die Interessen der Studierenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen.[26] Studierende haben bezogen auf ihre Studienfächer zum einen das Recht auf individuelle Unterstützung und Förderung[27], insbesondere auf Talentförderung[28], zum anderen den Anspruch, ihren Hilfebedarf zu äußern und damit Gehör zu finden. Um fördern zu können, benötigen Lehrende ausreichend Zeit für die Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen ihrer Schüler*innen. Um den Lehrkörper arbeitsmäßig nicht zu überfordern, werden Maßnahmen ergriffen, die dessen Entlastung bezwecken [z. B. die Zahl der nicht zwingend nötigen Vorlesungen drastisch reduzieren[29], Workshops o. Ä. für wissenschaftliches Schreiben, Lernen lernen für Fortgeschrittene, Reden vor Publikum/mit Mikrofon etc. und eine Lektoratsstelle für Studierende und andere Universitätsangehörige, wie ich das von der University of Oxford kenne, einrichten].

In Kombination mit anderen Weichenstellungen können Ethikkodizes ein Motor für eine andere Personalpolitik, andere Lehrprogramme und für zukunftsweisende Strukturreformen sein (Institutsordnungen, Hochschulgesetzgebung). Damit sie über die individuelle Ebene hinaus auch auf der strukturellen Ebene greifen können, ist erstens eine mit Sanktionsmacht ausgestattete Ethikkommission ein unverzichtbares Strukturelement. Zweites sind Vorbilder zum Anfassen nötig. Drittens müssen Anreize geschaffen werden, die zu ethischem Handeln motivieren. Ich meine damit einerseits Zugang zu verantwortungsvollen Positionen und zu Gratifikationen, andererseits immaterielle Investitionen wie Interesse, Kooperationsbereitschaft, ideelle Unterstützung, Anteilnahme, Fürsorge ‒ der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. So und nur so kann ein Prozess in Gang gesetzt und verstetigt werden, der auf lange Sicht antisoziale Persönlichkeitszüge, Unlauterkeit und strafbare Handlungen unattraktiver macht.


 

Abb. 1: Bildschirmfoto, erstellt am 11.6.2020

Unter dem Aspekt der Integrationsfunktion fällt mein Vergleich der Website der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (https://soziologie.de/aktuell) mit der des Deutschen Germanistenverbandes (https://deutscher-germanistenverband.de/) zugunsten der Soziologie aus. Sie ist übersichtlicher und informationsreicher gestaltet und sie kann vor allem mit ihren Sektionen punkten, die eine näherungsweise Vorstellung vom thematischen Umfang und vom Status quo der soziologischen Forschung geben:

SEKTIONEN
Alter(n) und Gesellschaft
Arbeits- und Industriesoziologie
Bildung und Erziehung
Biographieforschung
Entwicklungssoziologie und Sozialanthropologie
Europasoziologie
Familiensoziologie
Frauen- und Geschlechterforschung
Jugendsoziologie
Kultursoziologie
Land-, Agrar- und Ernährungssoziologie
Medien- und Kommunikationssoziologie
Medizin- und Gesundheitssoziologie
Methoden der empirischen Sozialforschung
Methoden der qualitativen Sozialforschung
Migration und ethnische Minderheiten
Modellbildung und Simulation
Organisationssoziologie
Politische Soziologie
Professionssoziologie
Rechtssoziologie
Religionssoziologie
Soziale Indikatoren
Soziale Probleme und soziale Kontrolle
Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalyse
Sozialpolitik
Soziologie der Kindheit
Soziologie des Körpers und des Sports
Soziologiegeschichte
Soziologische Netzwerkforschung
Soziologische Theorie
Stadt- und Regionalsoziologie
Umweltsoziologie
Wirtschaftssoziologie
Wissenschafts- und Technikforschung
Wissenssoziologie
Arbeitsgemeinschaften
Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

Fachwissenschaftliche Ethikkodizes erfüllen eine integrierende Funktion nach innen, die Webauftritte der Fachverbände darüber hinaus eine repräsentative Funktion nach außen. Ein Ethikkodex wird an Integrationsfunktion einbüßen, wenn die Website, auf der er eingesehen werden kann, wenig zu bieten hat, das integrierend wirkt. Das heißt die Webauftritte von Fachverbänden, in denen sich optimalerweise die innere Organisation und Geschlossenheit der vertretenen Fachwissenschaften spiegeln, stellen im Kontext von Ethikkodizes keinesfalls eine zu nachlässigende Größe dar, wenn es um die Herstellung von Akzeptanz für die Kodexinhalte geht.

 

Abb. 2: Bildschirmfoto, erstellt am 11.6.2020

Beschließen will ich diesen Abschnitt mit einer geschichtlichen Randbemerkung: Die „Aktion Stachelschweine“ (1968), so das gleichnamige Flugblatt, das sich an die Germanistik-„Kommilitonen“ der LMU München adressierte, sollte dazu dienen, Dokumentationsmaterial zu sammeln, um „Mißstände und Unterdrückungsmechanismen am hiesigen, an unserem Institut“ aufzudecken.[30] Die Kernbotschaften lassen sich dahingehend zusammenfassen: die Übel und Misstände aktiv angehen, nichts beschönigen, Fakten zählen, auf ein „Wir“ dringen.

5. Zu den Grenzen von Ethikkodizes

Die Germanistik im Hier und Heute funktioniert durch ihre Größe und ihre Bürokratisierung völlig anders als 1933 oder 1966/68, und es ist heute Standard, die geschichtliche Dimension deutscher Sprache und Literatur in ihren kommunikativ-medialen, sozialen und räumlichen Zusammenhängen zu untersuchen. Vor 1933 hatte man die Ideologie einer kleinen Anzahl professionell mit Germanistik befasster Männer, die sich als nationale Vordenker fühlten, heute wird gesellschaftliche Verantwortung weder auf nationale, gar faschistische, noch auf antiautoritäre und emanzipatorische Weise begriffen (ein paar einzelne Wissenschaftler*innen ausgenommen). In das Vakuum sind ‒ mit wenigen Ausnahmen ‒ Karrierist*innen getreten, die sich über ihre gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit kaum Illusionen machen.

Der Gegenstand der Germanistik, die deutsche Sprache und Literatur, ist ein reicher Fundus für Wissen, auch für Wissen über Recht, Moral, Umgangsformen, Klugheit.[31] In Anbetracht dieser Tatsache könnte man annehmen, es herrschten sehr günstige Voraussetzungen für eine mehr als nur oberflächliche Befassung von uns Germanist*innen mit der Frage, ob ein Ethikkodex ein Schritt in die richtige Richtung sein könnte.

Wie schon anfangs angedeutet wurde, setzen Ethikkodizes eine mehrheitsfähige fachwissenschaftliche Identität voraus:

Unter das Konzept der fachwissenschaftlichen Identität werden die Merkmale subsumiert, die ein Individuum als zugehörig zu einer wissenschaftlichen Gemeinschaft definieren. Hierbei kann die persönliche und die soziale Identität unterschieden werden.

Die persönliche Identität umfaßt die Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit der Person des Wissenschaftlers. Die Wissenschaft und die Wissenschaftsgeschichte bilden dabei einen Teil seines Persönlichkeitssystems.

Die soziale Identität beschreibt die Orientierung des Wissenschaftlers an den Standards der Wissenschaftsgemeinschaft und die Einordnung des Wissenschaftlers in „das wissenschaftliche Unternehmen“.[32]

Nach meiner Ansicht fehlen in der Germanistik für eine mehrheitsfähige fachwissenschaftliche Identität wesentliche Voraussetzungen, was nicht zuletzt auch damit zusammenhängt, dass Uneinigkeit in der Frage herrscht, ob eine Literaturbetrachtung unter deutschsprachigen Gesichtspunkten angesichts der komplexen und vielschichtigen geschichtlichen Realität nicht entschieden zu kurz greift. Germanistik und andere Nationalphilologien, so die Auffassung der zumeist in andere Fächer abgewanderten Germanistikverächter, sollten konsequent durch Komparatistik oder Textwissenschaft oder Medienwissenschaft ersetzt werden. Dagegen ließe sich so manches einwenden, zum Beispiel besteht nach wie vor ein gesellschaftlicher Bedarf nach muttersprachlicher Betrachtung, ein Paradebeispiel ist die Schule (das Hauptfach Germanistik kann mit zwei Prüfungen abgeschlossen werden, darunter die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien).

Noch sehr viel mehr als punktuelle Infragestellungen des Faches Germanistik steht einer fundierten, lebendigen und engagierten Ethikdiskussion unter Germanist*innen das sich in durchaus überschaubaren Grenzen haltende Interesse an der eigenen Fachgeschichte (und auch der Verbandspolitik) im Wege.[33] Ob bei der Mehrheit der Fachvertreter*innen „Wissenschaftsgeschichte“ einen beachtlichen Teil des „Persönlichkeitssystems“ bildet, darf auf diesem Hintergrund mit Fug bezweifelt werden. Wie wenig das Fach seine Pionierinnen kennt und wertschätzt, beweisen im Projekt „1968 in der deutschen Literaturwissenschaft“ die Forschungen zu Hildegard Brenner und Marie Luise Gansberg. In einer immer noch männer-/professorendominierten Germanistik („Frauen studieren, Männer dozieren“[34]) haben Frauen und hier insbesondere Nichtprofessorinnen es schwerer, gehört bzw. ernst genommen zu werden, sich zugehörig zu fühlen und das Fach mitzuformen. Wenn ihre Leistungen und ihre die Fachentwicklung betreffenden Denkanstöße im Rahmen der Erforschung der Fachgeschichte dann auch noch männlichem (und auch weiblichem) Opportunismus und anderen egoistischen Beweggründen zum Opfer fallen, entsteht ein Teufelskreis. Was ich damit zum Ausdruck bringen will ist dies: Fachwissenschaftliche Identität kann nach dem 23. Mai 1949 (Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) nicht abgetrennt von der Frage behandelt werden, wie geschichtsbewusst, geschlechtergerecht und zur Selbstkritik in der Lage Germanistik ist und ob sie Chancengleichheit und Diversität zulässt oder (insgeheim) bekämpft.

Um an dieser Stelle einem Missverständnis vorzubeugen: Die Forschungsrichtung „Feministische Literaturwissenschaft“ zeigte sich an einer wissenschaftlichen Ethik nicht interessiert.[35]

Fachwissenschaftliche Ethikdiskussionen unterstützen Heuchelei und sie untergraben den Glauben an das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, wenn sie nicht zu leugnende fachinterne Zustände, Praktiken und Verhaltensweisen, die der Werteordnung des Grundgesetzes widersprechen oder Straftaten darstellen, aus dem Gedankenaustausch ausklammern.[36]

Die Grenzen von Ethikkodizes liegen in den die verfolgten Absichten konterkarierenden Strukturen respektive in strukturellen Benachteiligungen wie auch in überwiegend unbewussten Gruppeneinstellungen, die mit ethischen Prinzipien unvereinbar sind. Säulendiagramme des Aufbaus der deutschen Universitäten zeigen, dass hier der Oberbau klein ist und der breite Mittelbau viele unbefristete Stellen enthält.[37] Das System schließt eine lange Phase der Unsicherheit ein, die Auswahlverfahren sind intransparent, die Universitäten unterfinanziert. Änderungen in diesem System (den Oberbau verbreitern, den Mittelbau verkleinern, mehr Lebensplanungssicherheit, größmögliche Transparenz, bessere finanzielle Ausstattung), die Abschaffung des Lehrstuhlprinzips und die Einführung flacherer Hierarchien würden signifikant dazu beitragen, Machtmissbräuche einzudämmen und Konkurrenzwahn sowie Misstrauensspiralen zu stoppen.

Dass empathisches Zuhören im Sinne „fühlen was der/die andere meint“[38] im Fach Germanistik, zu dessen Kernkompetenzen neben sprachanalytischer und metasprachlicher, texthermeneutischer und textsortenklassifikatorischer, psycho- und sozialhistorischer Kompetenz noch viele Kompetenzen mehr gehören, um deutsche Sprache und Literatur in den Doppelperspektiven Sprache/Sprachnutzer*innen und Literatur/Autor*innen untersuchen zu können, nicht als selbstverständlich erachtet werden kann, zeigte schon Walther Killys Weckruf Keiner hört auf den anderen (1967).[39] Ich erinnere mich, wie befremdlich es auf mich wirkte, als sich herausstellte, dass meine Doktormutter (auf sie folgte nach ihrem Ruf an eine ausländische Universität ein Doktorvater) von mir, meinem Studienverlauf, was mich als Person ausmacht und von anderen unterscheidet, nichts, aber auch gar nichts wissen wollte ‒ in meinen Augen eine „déformation professionelle“, die zur Frage nach der Berufseignung hinführt. Während die besagte Doktormutter habilitiert sein musste, um Professorin werden zu können, kamen Hildegard Brenner und Marie Luise Gansberg noch ohne Habilitation zu einer Professur. Dass Habilitationen Frauen stukturell benachteiligen, scheint in der Germanistik von heute niemandem einen Aufschrei oder eine Träne wert zu sein.[40] Solange sich an den genannten Strukturen und Haltungen nichts ändert, werden Ethikkodizes allenfalls Sand im Getriebe bleiben.

Nehmen wir als weiteres und letztes Beispiel den Bologna-Prozess und sein Nebenziel Studienzeitverkürzung. Studium verkürzen bedeutet verkürzte Inhalte, bedeutet Bevorzugung des schnellen Lerntyps, der scheinbar genau weiß, was er will, oft ohne sich selbst wirklich zu kennen. Um die Menschheitsprobleme zu lösen, benötigen wir aber nicht die Nivellierung von Unterschieden, mehr Druck und Output („publish or perish“) und mehr (unreife) Karrierist*innen und Besserwisser*innen, sondern für die Sache brennende, unangepasste Geister vom Typ eines Albert Einstein und Menschen mit Gewissen[41] wie Edward Snowden, Denker*innen und Problemlöser*innen, die sich auch durch harte und große Nüsse und Widerstände durchbeißen und dafür die nötige Motivation, Ausdauer und Charakterstärke mitbringen.

6. Prognose

Jene Gesprächspartner*innen, die mir im Vorfeld und während der Entstehung dieses Beitrages dankeswerterweise Rede und Antwort standen, distanzieren sich schon immer oder seit Längerem vom Fachverband DGV. Weil er als Auslandsgermanist ganz andere Ziele verfolgt, fühlt sich einer der von mir Befragten mit dem DGV nicht verbunden. Eine vor ihrem Ruhestand als akademische Oberrätin lehrende Germanistin, seit den 1960er-Jahren regelmäßige Teilnehmerin der Tagungen des Gesamtverbandes, zog sich drei Jahrzehnte später, gelangweilt von den Generalthemen und Vorträgen, vom Tagungsgeschehen zurück.[42] Eine mit Verdienstorden ausgezeichnete emeritierte Germanistikprofessorin will mit „Verbandsklüngel“ nichts zu tun haben und zieht „ihr eigenes Ding“ durch.

Ich meine, hinreichend begründet und gezeigt zu haben, dass die Lernfähigkeit sowie die Integrations- und Repräsentationsfunktion des DGV ausbaufähig sind. Die Realisierung eines Ethikkodex für Germanist*innen, vergleichbar dem der Informatiker*innen und Soziolog*innen, halte ich zumindest in absehbarer Zeit für wenig wahrscheinlich, nicht nur weil etablierte Systeme zum Macht- und Privilegienerhalt streben, sondern auch wegen der erläuterten Egoismus- und Karrierismusproblematik, die unhinterfragt von Generation zu Generation weitergegeben wird. Weil Ethikkodifizierung aus diesen und anderen Gründen ein unangenehmes und angstbesetztes Thema zu sein scheint, dringen in die Sphäre der etablierten Germanist*innen wohl so schnell keine moralisch vertretbaren Zukunftsvisionen vor, ganz zu schweigen von den berufsethischen Überlegungen einer hochsensiblen Person mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn.

Anmerkungen

[1] Brita Eckert und Rudolf Weber danke ich für ihre uneingeschränkte Unterstützung und Ermutigung und dass sie mit mir in Auseinandersetzung gehen.

[2] Unsere Unterredung motivierte mich, die deutsche Übersetzung der Autobiografie von Edward Snowden zu lesen ‒ ein schonungslos ehrliches Buch über ein uns alle betreffendes Thema: Permanent Record: Meine Geschichte, Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag 2019.

[3] Das Zitat entstammt der Homepage des Deutschen Germanistenverbandes (gegründet 1911 in Frankfurt am Main). Die Deutsche Gesellschaft für Sprachwissenschaft (DGfS) verfolgt das Ziel, „sprachwissenschaftliche Forschung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen“. Vgl. die Auflistung „Vereine und Verbände für germanistische Linguistik“ auf der Website des Leibniz Instituts für deutsche Sprache, URL: https://www1.ids-mannheim.de/service/quellen/org.html (erste Speicherung der Seite am 4.9.2010).

[4] Thomas Matzner stellt in seiner Monografie Informationsethik (Norderstedt 2020) einen Vergleich an zwischen den bestehenden „Codes of Ethics“ für Informatiker*innen und der ärztlichen Berufsethik (S. 119f.). Vgl. auch Matthias Maring: Ethik als Schlüsselqualifikation an Technischen Universitäten, in: Caroline Y. Robertson-von Trotha (Hrsg.), Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft. Technische Universitäten im Kontext der Kompetenzdiskussion (Problemkreise der angewandten Kulturwissenschaft; 14), Karlsruhe: Universitäts-Verlag 2009, S. 317‒344.

[5] Vgl. Wolf Wucherpfennig: Leben im Übergang oder Vom Kloster zur Wissensfabrik. Erinnerungen und Reflexionen, Würzburg: Königshausen & Neumann 2007, S. 25: „Was aber haben die führenden Designer der Literaturwissenschaft in den letzten fünfzig Jahren getan? Nein, es ging ihnen nicht um Genauigkeit der Seele und historisches Bewusstsein. Es ging ihnen darum, karrieretauglich die neueste Mode zu kreieren, es ging darum, sich im Konkurrenzkampf auf dem Gebiet modischer Beliebigkeit am erfolgreichsten darzustellen. Man betrieb Schattenboxen. Das geschah dadurch, dass man irgendeinen Aspekt verabsolutierte.“

[6] Karl Jaspers hielt bereits 1945 eine Vorlesung zur Schuldfrage, erscheinen unter dem Titel: Die Schuldfrage. Ein Beitrag zur deutschen Frage, Heidelberg: Lambert Schneider 1946; Schweizer Lizenzausgabe: Artemis-Verlag, Zürich, 1946. Im Artemis-Verlag kam auch Rudolf Walter Leonhardts Streit- und Reformschrift Der Sündenfall der deutschen Germanistik. Vorschläge zur Wiederbelebung des literarischen Bewusstseins in der Bundesrepublik (1959) heraus.

[7] Die NS-Fachgeschichte findet im vorliegenden 68er-Projekt schwerpunktmäßig in der Themengruppe „Nachkriegsgermanistik in der Kritik“ Berücksichtigung. Vgl. Gerhard Kaiser: Grenzverwirrungen. Literaturwissenschaft im Nationalsozialismus, Berlin: Akademie-Verlag 2008. Beispiel für eine Einzelfallstudie: Kai Köhler, Burghard Dedner, Waltraud Strickhausen (Hrsg.): Germanistik und Kunstwissenschaften im „Dritten Reich“. Marburger Entwicklungen 1920‒1950 (Academia Marburgensis; 10), München: Saur 2005.

[8] Vgl. Christian Gudehus, Michaela Christ (Hrsg.): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart, Weimar: Metzler 2013, darin vor allem die Beiträge „Beleidigung“, „Mobbing“, „Verschwindenlassen“, „Täter, Opfer, Zuschauer“, „Geschlecht“, „Gewaltfolgen“ und „Helfen“.

[9] Helmut Willems, Dieter Ferring (Hrsg.): Macht und Missbrauch in Institutionen. Interdisziplinäre Perspektiven auf institutionelle Kontexte und Strategien der Prävention, Wiesbaden: Springer VS 2014.

[10] Da wären, um ein Beispiel zu nennen, die geschlossenen Gesellschaften, die zum Beispiel entstehen, wenn, wie im Fall der Zeitschrift für Germanistik, die offenen Hefte, welche die Möglichkeit zur Einreichung von unaufgeforderten Beiträgen bieten, zugunsten von Themenheften ersatzlos gestrichen werden.

[11] Vgl. Sabine Koloch: Des Kaisers neue Kleider. Über Erfolgssimulation, kontraproduktive Ausleseprozesse und Wissenschaftslenkung, URL: www2.bdwi.de/uploads/koloch_des_kaisers_neue_kleider.pdf (21.9.2016).

[12] Diesen Problemkomplex umriss bereits Erik Lunding, Germanist der Universität Aarhus, in seinem Buch Strömungen und Strebungen der modernen Literaturwissenschaft (Aarhus: Universitetsforlaget, Kopenhagen: Munksgaard 1952): „Um einen festen Kern philologisch arbeitender, egozentrisch eingestellter Forscher schließen sich in immer weiteren Bögen die Scharen der Liebhaber und Literarhistoriker, die in bewundernswerter Weise die Kunst beherrschen, die wechselnden Losungen der wechselnden Zeiten herauszuinterpretieren – und so kommen und gehen die heroischen, die völkischen und christlichen Hölderline.“ (S. 35) Zitiert nach Kai Köhler: Der Ärger der Ertappten. Eine Leserzuschrift Albert Malte Wagners an DIE ZEIT löste 1958 eine vergangenheitspolitische Kontroverse über die Germanistik aus, URL: https://literaturkritik.de/public/artikel.php?art_id=1395&ausgabe=51 (22.5.2020).

[13] Ich spiele damit bewusst auf Die Kunst, kein Egoist zu sein. Warum wir gerne gut sein wollen und was uns davon abhält (München: Goldmann 2010) des promovierten Germanisten und Bestsellerautors Richard David Precht an.

[14] Peter Münte: Von der Professionsethik zur ethischen Selbststeuerung. Eine Analyse des Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des Berufsverbandes deutscher Soziologinnen und Soziologen, in: Sozialer Sinn 17, 2017, S. 1‒34. Vgl auch: RatSWD, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (Hrsg.): Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Berlin Juli 2017, URL: https://www.ratswd.de/dl/RatSWD_Output9_Forschungsethik.pdf.

[15] Siehe folgenden Passus in der Präambel: „Der Ethik-Kodex lebt von einer ständigen Reflexion und Anwendung durch die Angehörigen der soziologischen Profession. Der Kodex formuliert einen Konsens über ethisches Handeln innerhalb der professionellen und organisierten Soziologie in Deutschland. Er benennt die Grundlagen, auf denen die Arbeit der Ethik-Kommission beruht.“

[16] Zu Dirk Kaesler siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_Kaesler (Anlage der Seite am 6.12.2005).

[17] „I. Soziologische Praxis § 1: Integrität und Objektivität […] 7. In ihrer Rolle als Forschende, Lehrende und in der Praxis Tätige tragen Soziologinnen und Soziologen soziale Verantwortung. Ihre Empfehlungen, Entscheidungen und Aussagen können das Leben ihrer Mitmenschen beeinflussen. Sie sollen sich der Situation und immanenten Zwänge bewusst sein, die zu einem Missbrauch ihres Einflusses führen könnten. Soziologinnen und Soziologen sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein solcher Missbrauch und daraus resultierend nachteilige Auswirkungen auf Auftraggeberinnen und Auftraggeber, Forschungsteilnehmerinnen und Forschungsteilnehmer, Kolleginnen und Kollegen, Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden werden.“

[18] „IV. Der berufliche Umgang mit Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kolleginnen und Kollegen […] 3. Soziologinnen und Soziologen müssen sich bei Einstellungen, Entlassungen, Beurteilungen, Beförderungen, Gehaltsfestsetzungen und anderen Fragen des Anstellungsverhältnisses, bei Berufungs-, Rekrutierungs- und Kooptationsentscheidungen um Objektivität und Gerechtigkeit bemühen. Sie dürfen andere Personen nicht wegen ihres Alters, ihrer Geschlechtszugehörigkeit, ihrer körperlichen Behinderung, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer im Rahmen des Grundgesetzes sich bewegenden politischen Einstellungen benachteiligen.“

[19] „Auf dem Weg zu einem Ethik-Kodex? Abschlussdiskussionsrunde“, zitiert nach der Besprechung von Anna Valeska Strugalla: „Und die Moral von der Geschicht“? Ethische Problemlagen historischer Arbeit, URL: https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-6458 (24.3.2016).

[20] Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) besitzt seit 2004 einen Ethikkodex: Ethik-Kodex und Grundsätze zur Freiheit der wissenschaftlichen historischen Forschung und Lehre. Vgl. Andreas Kellerhals: Ethik-Kodex der ArchivarInnen und Ethik-Kodex der HistorikerInnen, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 56, 2006, 1, S. 101‒104. Zum Fach Archäologie vgl. Stefan Schreiber, Carolin Jauß, Stephanie Merten, Martin Renger, Georg Cyrus, Vera Egbers, Dominik Bochatz, Philipp Tollkühn, Raimund Karl: Archäologie braucht Ethik! Ein Werkstattbericht als Diskussionsaufruf, in: Archäologische Informationen 41, 2018, 341‒370.

[21] Erich Marks, Wiebke Steffen (Hrsg.): Mehr Prävention ‒ weniger Opfer. Ausgewählte Beiträge des 18. Deutschen Präventionstages, Mönchengladbach: Forum-Verl. Godesberg 2014.

[22] Das „Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes“ differenziert zwischen „Opferhilfe“ und „Opferschutz“, siehe die Themenseite „Opferschutz und Gewaltprävention“ mit den Unterseiten „Opferhilfe und Opferschutz im Strafverfahren“ und „Opferhilfe und Opferschutz in den Ländern“ (http://www.bmjv.de). Aus sprachlicher Sicht ist „Hilfe“ eine Maßnahme für jemanden oder etwas, „Schutz“ eine solche vor oder gegen etwas.

[23] Vgl. Sabine Koloch: Das Münchner Assistenten-Flugblatt 1968/69 ‒ ein Dokument der Diskriminierungs- und Emanzipationsgeschichte, 23-seitiges PDF-Dokument, hier S. 15‒17, URL: https://literaturkritik.de/public/artikel.php?art_id=1133&ausgabe=51 (7.7.2018). „Ziel der Flugblattaktion war es, Willkür bei der Rekrutierung und Disziplinierung von Assistenten aufklärend und abwehrend entgegenzutreten. Das Wort ,Willkür‘ steht in diesem konkreten Fall zum einen für die Nichtnachprüfbarkeit von Beschlüssen und Entscheidungen auf der Hierarchieebene der Ordinarien infolge nicht offengelegter Definitionen und Entscheidungskriterien, zum andern für eine auf Überlegenheitsstreben der Lehrstuhlinhaber abgestellte Institutspolitik, zum dritten für Kontrollen solcher Art, die ein Klima des Misstrauens und zugleich der Feindseligkeit, Spaltung, Ausforschung, Denunziation und Einschüchterung begünstigen.“

[24] Zum Problem der Ungleichheit der Bildungschancen siehe exemplarisch Alexander Lenger: Die Promotion. Ein Reproduktionsmechanismus sozialer Ungleichheit, Konstanz: UVK-Verl.-Gesellschaft 2008.

[25] Bei missbräuchlichem Einsatz würden Begleitung, Beratung und Schiedsstellen lediglich eine Alibifunktion erfüllen.

[26] Nach meiner Auffassung hätte ein anwendungsorientiertes Studium nach dem Muster „Duale Hochschule“ für Lehramtsstudierende erhebliche Vorteile.

[27] Förderung kann auch darin bestehen, Schüler*innen an geeignetere Förder*innen weiterzuvermitteln.

[28] Talentunterdrückung widerspricht der Werteordnung des Grundgesetzes und dem darin verankerten Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. ‒ Der Germanist und Journalist Albert Malte Wagner ging in seinem Artikel Die Eumeniden. Beschwörung der Vergangenheit: Der Fluch humanistischer Wissenschaft (Göttinger-Universität-Zeitung vom 19.3.1948, S. 8‒10) schreibend gegen staatlich sanktionierte Machtstrukturen und Selektionsmuster an, die „Männer ohne eigentliche Begabung“ begünstigen: „Die fleißige Mittelmäßigkeit wird abgelöst von der trägen, die Professuren werden unter den Schul- und Familienmitgliedern verteilt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte Jefferson einen Anwalt der erblichen Monarchie in Amerika gefragt: ‚Können Sie sich eine erbliche Mathematik vorstellen?‘ Jetzt wurde die Mathematik erblich. Die Methode hatte die ‚Schule‘ geschaffen, die Partei der Mediokritäten. Mit der Methode beherrschte der Häuptling eine Schar von ihm abhängiger Existenzen. Der Staat belohnte sie mit einer Professur, weil er wußte, daß sie bei dem Häuptling die vorschriftsmäßige Gesinnung gelernt hatten. […] Der Urenkel jenes Dalberg, der als erster Schillers ‚Räuber‘ aufführte, wunderte sich als Lord Acton darüber, daß sich ‚Männer ohne eigentliche Begabung‘ einen Namen machten, und daß Stahls und Lassalles ‚ungemeines Talent‘ als ‚jüdischer hohler Schein für verdächtig galt‘.“ (S. 10)

[29] Rückblickend empfinde ich so gut wie alle von mir gehörten Vorlesungen als Energie- und Zeitverschwendung, von der Langeweile ganz abgesehen. Hilfreich war nur eine nach Epochen gegliederte Überblicksvorlesung, die Gelegenheit gab, den Lehrkörper kennenzulernen, da jede Vorlesung von einer anderen Person gehalten wurde. Die Veranstaltung war für mich methodisch richtungsweisender als das Methodenseminar, das ich pflichtmäßig zu absolvieren hatte. Wichtiger Zusatzaspekt: In einem freiwilligen Tutorium zu eben dieser Vorlesung fand eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten statt. Betreffs Vorträgen (etwa im Rahmen des Studium Generale) fällt meine Bilanz deutlich erfreulicher aus.

[30] Koloch: Das Münchner Assistenten-Flugblatt 1968/69 (wie Anm. 23), S. 2.

[31] Das Themenfeld zählt zu meinen Forschungsschwerpunkten, da meine Dissertation auf der Grundlage des Quellenkomplexes „verhaltensmodellierende Gebrauchsliteratur“ entstanden ist.

[32] Elisabeth M. Krekel-Eiben: Soziologische Wissenschaftsgemeinschaften. Ein struktureller Vergleich am Beispiel der Fachpublikationen in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag 1990, S. 20.

[33] Vgl. die Arbeitsstelle für die Erforschung der Geschichte der Germanistik, URL: https://www.dla-marbach.de/shop/arbeitsstelle-fuer-die-erforschung-der-geschichte-der-germanistik/ (erste Speicherung 23.6.2016).

[34] Jutta Osinski: Frauen studieren, Männer dozieren ‒ Bemerkungen über Literatur und Literaturwissenschaft, in: Der Deutschunterricht 42, 1990, 1, S. 90‒98.

[35] Vgl. dazu den von mir initial verfassen Wikipedia-Artikel „Feministische Literaturwissenschaft“, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Feministische_Literaturwissenschaft (Anlage der Seite am 30.3.2020).

[36] Claudia Symmank, Stefan Hoffmann: Leugnung und Ablehnung von Verantwortung, in: Ludger Heidbrink, Claus Langbehn, Janina Loh (Hrsg.): Handbuch Verantwortung, Wiesbaden: Springer VS [2017], S. 949‒973.

[37] Ich folge hier den Ausführungen des Germanisten Carsten Würmann (Institut für Hochschulforschung an der Universität Halle-Wittenberg), der im Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin 2012 einen Vortrag zum Thema „Alles oder nichts? Personalstruktur und Karrierelogik des deutschen Wissenschaftssystems“ hielt, URL: https://www.zfl-berlin.org/veranstaltungen-detail/items/carsten-wuermann-alles-oder-nichts-personalstruktur-und-karriere.html (freigeschaltet am 24.4.2012). Zum Problem der Juniorprofessuren vgl. den Artikel des Germanisten Remigius Bunia: Aktuelle Karrieresituation der Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen (14.10.2014), URL: https://www.wissenschaftsmanagement-online.de/beitrag/aktuelle-karrieresituation-der-juniorprofessoren-und-juniorprofessorinnen4813. Bunia war Vorstandsvorsitzenden der „Deutschen Gesellschaft Juniorprofessur e. V.“.

[38] Empathieentzug und Empathieblockade gehören nach Fritz Breithaupt zu den „dunklen Seiten der Empathie“ (Frankfurt am Main: Suhrkamp 2017).

[39] Walther Killy: Bildungsfragen, München: Beck 1971, S. 48‒52.

[40] Andrea Geier, Ursula Kocher (Hrsg.): Wider die Frau: Zu Geschichte und Funktion misogyner Rede (Literatur, Kultur, Geschlecht; 33), Köln, Weimar, Wien: Böhlau 2008.

[41] Vgl. Heinz D. Kittsteiner: Die Entstehung des modernen Gewissens, Frankfurt am Main, Leipzig: Insel-Verlag 1991.

[42] Vgl. den Abschnitt „Die Tagungen des Deutschen Germanistenverbandes und seiner Teilverbände. Eine chronologische Übersicht unter Berücksichtigung der Kongresse der Internationalen Vereinigung für Germanistik“, in: Sabine Koloch: Das Flugblatt „Auf der Flucht“. Die Ad-hoc-Gruppe der Germanisten zum Auftakt des 9. Germanistentages, URL: https://literaturkritik.de/public/artikel.php?art_id=1249&ausgabe=51 (25.10.2019).